BÜRGERBETEILIGUNG
SOLARPARK OSTERBERG
Beteiligungskonditionen
Solarpark Osterberg GmbH & Co. KG
Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Rechtliche Hinweise
Das Nachrangdarlehen Solarpark Osterberg wird der Solarpark Osterberg GmbH & Co. KG gewährt. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt voraussichtlich im ersten Quartal 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden. Auch die Angaben auf dieser Webseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken. Dieses Vermögensanlagen-Informationsblatt wird mit dem Beginn des öffentlichen Angebots zur Verfügung gestellt.